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Wann ist ein Fahrzeug ein Oldtimer


Vorweg die Infos zu den Kosten Stand 05.05.2021

TÜV                                                               127,00€

Gutachten für Einstufung Oldtimer    108,00€

Anmelden mit Wunschkennzeichen     54,40€

Kennzeichen druck                                    43,00€


Ein Kraftfahrzeug, das als Oldtimer mit H-Kennzeichen zugelassen werden soll, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV §2, Nr. 22) definiert Oldtimer als „Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen“.

Das Alter eines Fahrzeugs ist also nicht allein ausschlaggebend dafür, ob es als Oldtimer angemeldet werden kann. Es muss auch in einem gepflegten originalen oder originalgetreuen Zustand sein und so den Geist der damaligen Zeit wiederspiegeln.

Bedingungen für das H-Kennzeichen im Überblick

  • Das Fahrzeug wurde vor mindestens 30 Jahren in den Verkehr gebracht. 
  • Alle Kfz-Hauptbaugruppen müssen dem Originalzustand entsprechen.
  • Eventuelle Änderungen und Umbauten müssen zeittypisch sein.
  • Das Fahrzeug weist keine gravierenden technischen Mängel oder Gebrauchsspuren auf.
  • Ein Oldtimergutachten belegt Originalzustand, guten Erhalt und Verkehrstüchtigkeit.
  • Die Hauptuntersuchung (HU) wurde bestanden.


Voraussetzung für H-Kennzeichen: der Originalzustand

Ein Oldtimer darf beispielsweise nur Lackierungen haben, die in seinem Baujahr verfügbar waren. Ebenso darf ein defekter Motor nur durch einen Motor gleicher Baureihe ausgetauscht werden.


Ausschließlich Anbauteile, die in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung üblich waren, sind zulässig. Größere Umbauten müssen mindestens 30 Jahre zurückliegen.

Das H-Kennzeichen wird auch nicht zugeteilt, wenn starker Rost oder Unfallschäden wie große Beulen vorhanden sind. Ebenfalls ein Grund zur Ablehnung: verbaute Ersatzteile, die nicht den de Originalen gleichen. 


Den Originalzustand muss sich der Fahrzeughalter in Form eines Oldtimergutachtens von einem anerkannten Sachverständigen – etwa vom TÜV oder der DEKRA – bestätigen lassen. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung legt dabei nur vage fest, welche baulichen Voraussetzungen ein Oldtimer für die Zulassung mit H-Kennzeichen erfüllen muss. Der Gutachter hat also immer einen gewissen Bewertungsspielraum.


In jedem Fall muss der Oldtimer verkehrssicher sein. Er muss die Hauptuntersuchung „unter Berücksichtigung der damaligen Technik ohne erkennbare Mängel“ bestehen.


Vorteile des Oldtimerkennzeichens


Besitzer von Oldtimern mit H-Kennzeichen genießen eine Reihe von Vorteilen. Vor allem sparen sie bei der Kraftfahrzeugsteuer. Unabhängig von Hubraum und Emissionen beträgt die Kfz-Steuer für Pkw, Lkw und andere mehrspurige Motorfahrzeuge sowie Anhänger pauschal 191,73 Euro. Für Motorräder gilt ein Einheitssteuersatz von 46,02 Euro. Das lohnt sich vor allem bei allen Diesel-Fahrzeugen, Pkws ohne Katalysator ab 700 ccm und Motorrädern ab rund 600 ccm Hubraum.


Halter von automobilen Klassikern mit H-Kennzeichen profitieren zudem vom günstigeren Versicherungsschutz. Versicherer gehen nämlich davon aus, dass betagte Vehikel seltener und achtsamer im Straßenverkehr bewegt werden als andere Fahrzeuge. Entsprechend bietet die HDI Oldtimerversicherung attraktive Konditionen für ältere Fahrzeuge an. Auch die Umweltauflagen sind nach aktueller Rechtslage geringer .

Fahrzeuge mit H-Kennzeichen dürfen ohne Katalysator gefahren werden und Umweltzonen in Deutschland gegenwärtig noch ohne grüne Plakette passieren.


Wenn die Pkw-Maut in Kraft tritt, wird für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen wegen der typischerweise hohen Schadstoffemission pauschal der Höchstsatz von 130 Euro anfallen. Die Gebühr soll allerdings nicht zur Kfz-Steuer addiert, sondern kostenneutral mit dieser verrechnet werden.

Sparen mit H-Saison-Kennzeichen


Seit einiger Zeit ist es möglich, Oldtimer saisonal zulassen, also das H-Kennzeichen und das Saison-Kennzeichen zu kombinieren. Dann zahlt der Halter noch weniger Kfz-Steuer und spart auch anteilig Versicherungsbeiträge. Ein H-Saison-Kennzeichen gilt auf Wunsch für einen durchgehenden Zeitraum zwischen zwei und elf Monaten.


Die Kfz-Steuer fällt nur für die Monate an, in denen das Auto auch gefahren wird. Die Versicherungsbeiträge sind in der Regel aber mindestens für sechs Monate zu zahlen. Weiterer Vorteil bei einer Saison, die mindestens sechs Monate umfasst: Dabei profitiert der Fahrzeughalter auch von einem Schadenfreiheitsrabatt und kann so seine Beiträge im Laufe der Zeit reduzieren. Bei einer kürzeren Saison wird der Rabatt nicht gewährt. Abseits der Saison gilt eine beitragsfreie Ruheversicherung – in der Teilkasko ist das Fahrzeug so auch gegen Diebstahl versichert.


Außerhalb des Versicherungszeitraums ist das Fahrzeug dann allerdings nicht gegen Diebstahl versichert .

Wann lohnt sich das H-Kennzeichen nicht?

In jedem Fall muss der Halter eines Oldtimers rechnen. In manchen Fällen fährt er nämlich günstiger, wenn er sein Auto ohne H-Kennzeichen regulär zulässt.


So haben inzwischen zum Beispiel viele Pkw, die 30 Jahre oder älter sind, einen G-Kat und erreichen die Euro-2-Abgasnorm. Falls das Auto einen kleinvolumigen Benzinmotor hat, ist eine reguläre Besteuerung unter Umständen günstiger als die Pauschalbesteuerung des H-Kennzeichens.




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